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   LG Bonn, 04.04.2022 - 9 O 224/21   

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LG Bonn, 04.04.2022 - 9 O 224/21 (https://dejure.org/2022,20497)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.04.2022 - 9 O 224/21 (https://dejure.org/2022,20497)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. April 2022 - 9 O 224/21 (https://dejure.org/2022,20497)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine

    Auszug aus LG Bonn, 04.04.2022 - 9 O 224/21
    Hinsichtlich der internen Vermerke, internen Korrespondenz und Korrespondenz mit den Prozessbevollmächtigten der Beklagten liegt eine abschließende Auskunft vor (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19 -, NJW 2021, 2726, Rn. 26).

    Ungeachtet dessen ist zudem davon auszugehen, dass der Kläger entsprechend des Zwecks, sich der Datenverarbeitung bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können (s. BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19 -, NJW 2021, 2726, Rn. 23), diese Daten auch entsprechend betrachtet, sodass er die personenbezogenen Daten aus den Vorjahren ebenfalls hat erkennen müssen.

  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 277/15

    Handelsvertretervertrag: Wegfall des Provisionsanspruchs bei Nichtausführung des

    Auszug aus LG Bonn, 04.04.2022 - 9 O 224/21
    Auf eine einseitige teilweise Erledigungserklärung des Klägers ist die Erledigung der Hauptsache teilweise festzustellen, wenn die Klage insofern bis zu dem geltend gemachten erledigenden Ereignis zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGH, Urteil vom 01.06.2017 - VII ZR 277/15 -, NJW 2017, 3521).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus LG Bonn, 04.04.2022 - 9 O 224/21
    Ein auf Auskunftserteilung gerichteter Klageantrag muss so bestimmt gefasst sein, dass er auch für das Vollstreckungsgericht hinreichend klar erkennen lässt, worüber der Beklagte Auskunft zu erteilen hat; insofern korrespondiert der Antrag mit der vollstreckungsrechtlichen Bestimmtheit des Tenors des klagestattgebenden Urteils (s. BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 12/05 -, GRUR 2008, 357).
  • OLG Köln, 11.08.2021 - 24 U 81/20

    Voraussetzungen einer Anwaltshaftung Ansprüche gegen einen Scheingesellschafter

    Auszug aus LG Bonn, 04.04.2022 - 9 O 224/21
    Die Klage des Klägers wurde - nach einem Teilvergleich mit dem Insolvenzverwalter - vom Landgericht Köln mit Urteil vom 28.07.2020 abgewiesen, als umfängliche VIII Aktenbände mit einer Seitenzahl von 2409 ohne Urteil vorlagen; die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil wies das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 11.08.2021, Az. 24 U 81/20, zurück; der Aktenumfang betrug insgesamt jedenfalls 2774 Seiten.
  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 78/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 04.04.2022 - 9 O 224/21 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 04.04.2022 - 9 O 224/21 - abzuändern und.

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